2016 wurde von Ministerin Dr. Sophie Karmasin zum Jahr der Jugendarbeit ausgerufen. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Wert und die Vielfalt von Jugendarbeit sichtbar zu machen. Deshalb fördert die Bundesjugendvertretung Projekte der verbandlichen Jugendarbeit: Ortsgruppen können bis zu 2.000,- Förderung erhalten, Landes- und Bundesorganisationen sogar bis zu 3.500,-.
Wie kann man mitmachen?
Schickt eine Beschreibung sowie eine vorläufige Kostenaufstellung des eingereichten Projekts (Projektformular ist im Anhang!)
Einreichfrist ist der 15. Mai 2016.
Über die Förderung des Projekts entscheidet bis Ende Mai 2016 eine Jury.
Projektförderungskriterien:
1) Das Projekt sollte die gesellschaftliche Wirkung außerschulischer Jugendarbeit sichtbar machen und folgende Kriterien erfüllen:
- Lernmöglichkeiten für junge Menschen
- Innovation & Raum für Neues
- Nachhaltige Wirkung
- Gemeinnützigkeit
Das eingereichte Projekt sollte entweder öffentlich zugänglich sein oder die Öffentlichkeit als Zielgruppe haben (z.B.: Theaterprojekt). Je mehr Kriterien abgedeckt werden, desto besser.
2) Das Projekt muss bis spätestens 30. November 2016 umgesetzt und abgerechnet sein.
3) Die geförderte Aktivität darf zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht begonnen haben.
Anbei findet ihr die Ausschreibung zum Jahr der Jugendarbeit!
Näherer Informationen findet ihr online hier!
Anhang | Größe |
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Ausschreibung - Jahr der Jugendarbeit 2016.pdf | 60.54 KB |