Zur Hebung des musikalischen Ausbildungsstandes und als Anreiz zum eifrigen Musizieren in der Ausbildungszeit beschloss der Österreichische Blasmusikverband das „(Jung)musikerleistungsabzeichen“ in vier Stufen (Junior-Leistungsabzeichen, Leistungsabzeichen A - Bronze, Leistungsabzeichen B - Silber, Leistungsabzeichen C - Gold).
Als Altersgrenze für die Ablegung des Jungmusikerleistungsabzeichens gilt das vollendete 30. Lebensjahr. Ab dem 31. Lebensjahr kann das neu geschaffene Musikerleistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold mit den gleichen Prüfungsinhalten und zu gleichen Bedingungen wie das JMLA absolviert werden.
Junior-Leistungsabzeichen | JMLA in Bronze | JMLA in Silber | JMLA in Gold |
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